Wer trägt für die Sicherheitsausstattung in Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten? "Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus. Weiter gehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von
Sicherheitstechnik allerdings in der Regel nicht verwehren. Der Mieter ist jedoch rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Legt der Vermieter Wert darauf, muss die Sicherheitstechnik wieder entfernt werden. Daher ist es ratsam, solche Maßnahmen und entsprechende Vereinbarungen in jedem Fall mit dem Vermieter im Voraus abzuklären und schriftlich festzuhalten." Zitat aus der Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht Bei Mir" Experte: Dr. Helmut Rieche